1 Grundsätze
- Gemeinsame Grundhaltung der Schule: „Null Toleranz bei Gewalt und Mobbing“.
- Reagieren, Problem nicht ignorieren.
- Betroffenenschutz steht an erster Stelle.
- Gespräche und Vereinbarungen möglichst genau dokumentieren.
- Transparenz aller Handlungsschritte gegenüber der gemobbten Person.
- Jeder Fall hat eigene Charakteristika; deshalb ist nicht immer ein einheitliches Vorgehen möglich.
2 Eingreifen und Informationen sammeln
- Fürsorgesignale senden: Du bist nicht allein, wir kümmern uns.
- Gegebenenfalls Schulsozialarbeit einbinden.
- Informationen sammeln:
- Welche verletzenden Handlungen werden beobachtet?
- Wie häufig treten diese Vorfälle auf?
- Wer ist Anstifter:in, wer ist außerdem beteiligt?
- Welche Auswirkungen haben die Handlungen auf die betroffene Person?
- Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen?
- Wer kommt als Helfer:in infrage?
- Eindeutig Stellung gegen begangenes Unrecht beziehen: Mobbing wird an der Schule nicht geduldet.
- Mobbing sofort konsequent unterbinden.
3 Opferhilfe und Maßnahmen einleiten
Betroffene Person
- Gespräch führen und das Vorgehen abstimmen.
- Nach Absprache Schulsozialarbeit einbinden.
- Weitere Informationen sammeln, etwa bei Klassenlehrkräften, weiteren Beteiligten und Zeug:innen.
- Bei Mobbing einer Schülerin oder eines Schülers die Erziehungsberechtigten informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
- Eine Interventionsmethode wählen, zum Beispiel den No Blame Approach: ressourcenorientierter Ansatz ohne Schuldzuweisung; Ziel ist die Beendigung des Mobbings durch eine Helfergruppe, zu der auch die mobbende Person gehört.
- Nach Absprache mit der gemobbten Person die Erziehungsberechtigten informieren.
- Gegebenenfalls Erziehungsberechtigte an die Strafverfolgungsbehörden verweisen.
Mobbende Person
- Möglichst umgehend ein Gespräch führen.
- Die Gesprächsgestaltung an der gewählten Interventionsmethode ausrichten.
- Das Gespräch offen und nicht vorverurteilend gestalten: Mobbing bewerten und unterbinden, aber nicht die Person verurteilen.
- Das Vorgefallene lösungsorientiert bearbeiten, um das Mobbinggeschehen aufzulösen.
- Eindeutig Stellung gegen Mobbing und Gewalt beziehen.
- „Stopp“ setzen und Mobbing konsequent unterbinden.
- Zum Perspektivwechsel anregen und Empathie wecken.
- Einsicht in das Fehlverhalten ermöglichen.
- Klar verabreden, wie es weitergeht.
- Pädagogische Maßnahmen und/oder Schulordnungsmaßnahmen abwägen.
- Kolleg:innen über Maßnahmen informieren und gegebenenfalls um Mithilfe bitten.
4 Informieren
- Schulleitung informieren. Sie gibt die Daten anonymisiert an die Schulaufsicht weiter; siehe Rundschreiben vom 13. Juni 2025 „Gewaltprävention; hier: Funktionsmailadresse zur Benachrichtigung über besondere Vorkommnisse“.
- Betroffene Person; alle Schritte mit ihrer Zustimmung ergreifen.
- Klassenleitung und Klassenlehrkräfte.
- Vertrauenslehrkraft.
- Schulsozialarbeit.
- Kolleg:innen.
- An Förderschulen gegebenenfalls Therapeut:innen.
- Erziehungsberechtigte der betroffenen Person.
- Je nach Entwicklung des Geschehens: Erziehungsberechtigte der mobbenden Person.
- Bei Bedarf den Schulpsychologischen Dienst.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
- Lehr- und Fachkräfte behalten die Situation in der Klasse weiter im Blick, im Unterricht und in den Pausen. Dabei ist auch zu verhindern, dass Helfer:innen zu neuen Opfern werden.
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen in Einzelgesprächen durch die intervenierende Lehrkraft oder im Team prüfen und regelmäßig erneut überprüfen.
- Nach Abwesenheit betroffener Personen oder der mobbenden Person die Reintegration vorbereiten und begleiten.
- Je nach Interventionsmethode Vorschläge zur Wiedergutmachung entwickeln lassen und die Einhaltung der Vereinbarungen kontrollieren.
- Prävention durch Programme für ein positives Klassenklima und partizipative Mitbestimmung initiieren, zum Beispiel MindMatters, Lions Quest oder Klassenrat.
- Die Schulkultur weiterentwickeln, etwa durch Projekttage zu Mobbing und Zivilcourage, „Gemeinsam Klasse sein!“ und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Gewaltprävention.
- Dokumentationsergebnisse in die nächste Risikoanalyse für das schuleigene Schutzkonzept einfließen lassen.
6 Ergänzende Hinweise
- Siehe die vertiefenden Informationen zu (Cyber-)Mobbing in der Schule.
- Mobbingopfer suchen häufig nur sehr zögerlich Hilfe. Schüler:innen sollten angesprochen und Gesprächsbereitschaft signalisiert werden, wenn sich ihr Verhalten verändert, zum Beispiel durch Rückzug, weniger mündliche Mitarbeit oder erhöhte Fehlzeiten. Siehe auch das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
- Informationen zum No Blame Approach.
- Projekt „Gemeinsam Klasse sein!“ gegen Mobbing an Schulen.
Anfragen zu „Gemeinsam Klasse sein!“ und „No Blame Approach“: gewaltpraevention@bildung.saarland.de
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