1 Sofortreaktion
- Schulisches Krisenteam einberufen.
- Beratung durch externe Fachstellen oder Polizei einholen.
- Gegebenenfalls Fallkonferenz als „Runden Tisch“ mit externen Ansprechpersonen anstoßen.
- Örtliche Polizeiinspektion informieren und Beweissicherung gewährleisten.
- Sichtbare Symbole, Aussagen oder Medieninhalte nicht entfernen, sondern sichern.
2 Eingreifen und beenden
- Rassistische, antisemitische, antiziganistische, queerfeindliche oder demokratiefeindliche Aussagen und Handlungen nicht tolerieren.
- Inhalte dokumentieren, etwa mit Fotos oder Screenshots; Materialien sichern oder verhüllen.
- Grenzen klar und sachlich setzen, Haltung zeigen und gegebenenfalls über Strafbarkeit informieren.
- Betroffene schützen und einen sicheren Raum für Gespräche schaffen.
3 Opferhilfe und Maßnahmen
In Rücksprache mit Schulpsychologie und gegebenenfalls externen Stellen:
- Psychologische Unterstützung sicherstellen.
- Notfallmaßnahmen koordinieren.
- Anzeige bei Bedrohung, Gewalt oder Hetze erwägen.
- Präventive Folgearbeit planen, etwa Klassengespräch, Elterninformation oder externe Workshops.
4 Informieren
- Kollegium und Schulleitung.
- Erziehungsberechtigte der beteiligten Personen.
- Schulaufsicht.
- Unfallkasse Saarland bei Verletzungen oder medizinischer Hilfe.
- Polizei oder Staatsanwaltschaft mit relevanten Informationen und Dokumenten.
5 Nachbearbeitung und Aufarbeitung
- Fachliche Begleitung durch PuDiS-Fachstellen nutzen.
- Gespräche mit Betroffenen und Eltern führen.
- Schutzkonzepte prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegebenenfalls mit der Schulaufsicht abstimmen.
- Kollegiale Reflexion und Fortbildung organisieren.
6 Dienstrechtliche Pflichten
- Lehrkräfte und Schulleitungen müssen bei extremistischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Vorfällen unverzüglich und angemessen handeln. Grundlage sind Bildungs- und Erziehungsauftrag, Dienstordnung und Beamtenrecht.
- Lehrkräfte melden Vorfälle an die Schulleitung. Diese informiert je nach Schwere Schulaufsicht sowie gegebenenfalls Polizei oder Jugendamt.
- Das Unterlassen notwendiger Maßnahmen kann dienstrechtliche Folgen haben.
- Sorgfältige Dokumentation gehört zur dienstlichen Sorgfaltspflicht.
- Schulleitungen koordinieren externe Stellen unter Beachtung des Datenschutzes.
- Beamt:innen müssen sich aktiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und bei verfassungsfeindlichen Vorkommnissen einschreiten (§ 33 Abs. 1 BeamStG).
7 Begriffsklärung und strafrechtliche Relevanz
Demokratiefeindliches oder extremistisch motiviertes Verhalten zeigt sich unter anderem durch Abwertungen, Ablehnung demokratischer Grundrechte und Institutionen, Verschwörungserzählungen, extremistische Propaganda sowie einschlägige Symbole oder Parolen.
Mögliche Straftatbestände
- § 86a StGB: Verwenden verfassungswidriger Symbole.
- § 130 StGB: Volksverhetzung.
- § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
- § 189 StGB: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
8 Fachliche Unterstützung und Kontakte
PuDiS bietet Schulen Fallberatung, Fachstellen zu Rechtsextremismus und religiös begründetem Extremismus, mobile Beratung, Distanzierungs- und Betroffenenberatung sowie Präventionsmaterialien und Fortbildungen.
- RIAS Saarland: 06851 808279-1 oder 0151 27164226, rias.saarland@adolf-bender.de
- Fachstelle gegen Rechtsextremismus: 06851 8082795, fachstelle@adolf-bender.de
- Yallah! Fach- und Präventionsstelle: 0176 73556199, info@yallah-saar.de
- Antidiskriminierungsforum Saar: 0681 401708-24/-25/-26, beratung@adf-saar.de
- Bounce Back: 0681 37202730, info@bounceback.de, bounceback.de
- Landesverband Deutscher Sinti und Roma Saarland: 0170 8335925, post@lvbsr-saar.de
- Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus: 0681 5002-471, sekretariat@gegenantisemitismus.saarland
- Beauftragter gegen Rassismus: 0681 5002-511, sekretariat-bgr@landtag-saar.de
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