Gefährdungsgrad II

Nötigung, Raub, Erpressung

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1 Ruhe bewahren, Informationen sammeln, Schutz sicherstellen

  • Betroffene Person nicht allein lassen und den Vorfall ernst nehmen.
  • Geschehen unter Beachtung des Eigenschutzes nach Möglichkeit beenden.
  • Schutz anbieten und das Schutzbedürfnis des Opfers ernst nehmen.
  • Handlungsoptionen für kritische Situationen wie Schulhof und Schulweg anbieten.
  • Begleitpersonen anbieten, Folgetermin vereinbaren und Wirksamkeit der Maßnahme mit dem Opfer besprechen.
  • Gespräche und Maßnahmen dokumentieren.

Informationen sammeln

  • Was ist passiert?
  • Wer sind die Täter:innen?
  • Wie wird gedroht?
  • Gibt es Zeug:innen oder Belege?
  • Wie wurde auf die Tat reagiert?
  • In welcher Beziehung stehen Täter:in und Opfer?

2 Bedrohung einschätzen und Polizei verständigen

Eine Alarmierung der Polizei ist insbesondere angezeigt bei:

  • wiederholtem Vorfall oder wiederkehrender Gewalt,
  • Waffeneinsatz oder massiver Gewalthandlung,
  • spezifischer, realisierbarer Drohung,
  • zu erwartenden weiteren Gewalthandlungen,
  • nicht sichergestelltem Schutz oder andauernder Drohung.
Polizei über Notruf 110 verständigen. Freie Telefonnummer der Schule angeben, Kontaktperson benennen und Erreichbarkeit sichern.

Mit der Polizei klären: Wer ruft an? Was ist geschehen? Wann und wo? Wer ist beteiligt? Gibt es Verletzte, Waffen, Belege oder Zeug:innen? Rückfragen abwarten und das Gespräch nicht selbst beenden.

3 Einbinden und informieren

  • Erziehungsberechtigte der betroffenen und beteiligten Personen.
  • Kollegium und Schulaufsicht.
  • Jugendamt bei Verdacht auf Gefährdung durch familiäre Belastung.
  • Elternvertretung.
  • Schulpsychologischer Dienst.
  • Unfallkasse Saarland.
  • Keine Informationen an Dritte wie die Presse.

4 Fürsorge

  • Weitere Einzelgespräche mit den Beteiligten zur Informationsgewinnung führen.
  • Über Schulordnungsmaßnahmen in Verbindung mit pädagogischen Maßnahmen entscheiden: Entschuldigung, Wiedergutmachung, Reintegration, Verhaltenstraining oder normverdeutlichendes Gespräch.
  • Konkrete Wiedergutmachung und Schadensausgleich im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs vereinbaren, gegebenenfalls mit der Polizei.
  • Mit schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten kooperieren und Präventionsangebote nutzen.
  • Sicherheitsstrategie mit dem Opfer entwickeln, etwa Begleitung auf Schulhof und Schulweg.
  • Über Opferhilfe, Schulpsychologie und rechtliche Optionen informieren.
  • Informationsstrategie der Schule an den konkreten Sachverhalt anpassen.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Reintegration von Opfer und Täter:in in den Klassenverband organisieren.
  • Bei Schulausschluss weitere Schullaufbahn und Zukunftsperspektiven abstimmen.
  • Gesprächs- und Informationsangebote für Schulangehörige anbieten.
  • Themenbezogene Fortbildungen und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösung anbieten.
  • Fächerübergreifenden Unterricht oder Projekttage zu Gewalt durchführen.
  • Sachverhalt im Kollegium nachbereiten.
  • Gegebenenfalls das schulische Notfall- und Krisenmanagement überarbeiten.

6 Ergänzende Hinweise

Kontaktinformationen für Beratungs- und Hilfestellen finden sich auf der Seite zur Gewaltprävention des Bildungsservers.

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.