1 Ruhe bewahren, Informationen sammeln, Schutz sicherstellen
- Betroffene Person nicht allein lassen und den Vorfall ernst nehmen.
- Geschehen unter Beachtung des Eigenschutzes nach Möglichkeit beenden.
- Schutz anbieten und das Schutzbedürfnis des Opfers ernst nehmen.
- Handlungsoptionen für kritische Situationen wie Schulhof und Schulweg anbieten.
- Begleitpersonen anbieten, Folgetermin vereinbaren und Wirksamkeit der Maßnahme mit dem Opfer besprechen.
- Gespräche und Maßnahmen dokumentieren.
Informationen sammeln
- Was ist passiert?
- Wer sind die Täter:innen?
- Wie wird gedroht?
- Gibt es Zeug:innen oder Belege?
- Wie wurde auf die Tat reagiert?
- In welcher Beziehung stehen Täter:in und Opfer?
2 Bedrohung einschätzen und Polizei verständigen
Eine Alarmierung der Polizei ist insbesondere angezeigt bei:
- wiederholtem Vorfall oder wiederkehrender Gewalt,
- Waffeneinsatz oder massiver Gewalthandlung,
- spezifischer, realisierbarer Drohung,
- zu erwartenden weiteren Gewalthandlungen,
- nicht sichergestelltem Schutz oder andauernder Drohung.
Polizei über Notruf 110 verständigen. Freie Telefonnummer der Schule angeben, Kontaktperson benennen und Erreichbarkeit sichern.
Mit der Polizei klären: Wer ruft an? Was ist geschehen? Wann und wo? Wer ist beteiligt? Gibt es Verletzte, Waffen, Belege oder Zeug:innen? Rückfragen abwarten und das Gespräch nicht selbst beenden.
3 Einbinden und informieren
- Erziehungsberechtigte der betroffenen und beteiligten Personen.
- Kollegium und Schulaufsicht.
- Jugendamt bei Verdacht auf Gefährdung durch familiäre Belastung.
- Elternvertretung.
- Schulpsychologischer Dienst.
- Unfallkasse Saarland.
- Keine Informationen an Dritte wie die Presse.
4 Fürsorge
- Weitere Einzelgespräche mit den Beteiligten zur Informationsgewinnung führen.
- Über Schulordnungsmaßnahmen in Verbindung mit pädagogischen Maßnahmen entscheiden: Entschuldigung, Wiedergutmachung, Reintegration, Verhaltenstraining oder normverdeutlichendes Gespräch.
- Konkrete Wiedergutmachung und Schadensausgleich im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs vereinbaren, gegebenenfalls mit der Polizei.
- Mit schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten kooperieren und Präventionsangebote nutzen.
- Sicherheitsstrategie mit dem Opfer entwickeln, etwa Begleitung auf Schulhof und Schulweg.
- Über Opferhilfe, Schulpsychologie und rechtliche Optionen informieren.
- Informationsstrategie der Schule an den konkreten Sachverhalt anpassen.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
- Reintegration von Opfer und Täter:in in den Klassenverband organisieren.
- Bei Schulausschluss weitere Schullaufbahn und Zukunftsperspektiven abstimmen.
- Gesprächs- und Informationsangebote für Schulangehörige anbieten.
- Themenbezogene Fortbildungen und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösung anbieten.
- Fächerübergreifenden Unterricht oder Projekttage zu Gewalt durchführen.
- Sachverhalt im Kollegium nachbereiten.
- Gegebenenfalls das schulische Notfall- und Krisenmanagement überarbeiten.
6 Ergänzende Hinweise
Kontaktinformationen für Beratungs- und Hilfestellen finden sich auf der Seite zur Gewaltprävention des Bildungsservers.
Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.