1 Grundsätze
- Schulleitung meldet den Vorfall an die Schulaufsicht; Freistellung der beschuldigten Person in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
- Besonnen und mit Unterstützung handeln, etwa durch InsoFa oder Schulpsychologischen Dienst.
- Professionelle Distanz wahren, sachlich und empathisch bleiben.
- Gespräche zur Klärung führen, aber nicht „ermitteln“.
2 Eingreifen und beenden
- Betroffene und übergriffige Person sofort trennen und weitere Übergriffe ausschließen.
- Sicherheit herstellen und die betroffene Person in einen geschützten Raum begleiten, möglichst mit einer weiteren Bezugsperson.
3 Opferhilfe und Maßnahmen
Vorfall mit kurzer Darstellung an die Schulleitung melden.
Betroffene Person
- Gesprächsbereitschaft signalisieren und akzeptieren, wenn sie nichts sagen möchte.
- Beruhigen, Halt geben, zuhören; nicht nach Details fragen und keine Suggestivfragen stellen.
- Aussagen ernst nehmen, keine Schuld zuweisen und keine Versprechungen abgeben.
- Nach Rücksprache eine stärkende Bezugsperson hinzuziehen.
- Über weitere Schutzschritte informieren.
Beschuldigte Person
- Bis zur Klärung sofortiges Verlassen des Geländes.
- Sofortige Meldung an den Dienstherrn und Freistellung vom Dienst.
Wird der Übergriff abgestritten, nach dem Verfahrensablauf bei Vermutung von sexuellem Übergriff oder sexualisierter Gewalt vorgehen.
4 Informieren
- Schulleitung; sie schaltet die Schulaufsicht ein. Das weitere Verfahren zur beschuldigten Person obliegt Schulaufsicht beziehungsweise Anstellungsträger.
- Betroffene Person über alle weiteren Schritte informieren.
- Zur Beratung muss eine InsoFa mit pseudonymisierten Daten hinzugezogen werden.
- Schulpsychologischen Dienst pseudonymisiert informieren.
- Erziehungsberechtigte informieren.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
- Nele: nele-saarland.de
- PHOENIX: awo-saarland.de/phoenix
- SOS-Beratungszentrum Kinderschutz: Website öffnen
- Kinder-Traumaambulanz Saarland: shg-kliniken.de, 0681 889-2700 (Mo-Fr 8:30-16:00), kindertraumaambulanz@sb.shg-kliniken.de
- Traumaambulanz Median Klinik Berus: 06836 39-555, BerusTraumaambulanz@median-kliniken.de
- Traumaambulanz Median Klinik Münchwies: 06858 691-209, Muenchwies-Traumaambulanz@median-kliniken.de
- WEISSER RING: Opfertelefon 116 006 und Online-Beratung
Mittelfristige Nachsorge
- Möglichkeiten des Rechtsbeistands und einer Strafanzeige nennen.
- Bei Bedarf psychologische Nachbetreuung vermitteln.
- Bei erfolgter Anzeige weist die Polizei auf Opferschutzmaßnahmen hin.
Auf schulischer Ebene
- Sensibilisierungsangebote für Lehr- und Fachkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen organisieren.
- Für Lehrkräfte: Online-Kurs „Was ist los mit Jaron?“
- Für Erziehungsberechtigte: nicht-wegschieben.de
- Für Schulklassen: Angebote und Materialien von Nele.
- Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen: 0681 501-7304; ombudsstelle-missbrauch@bildung.saarland.de
- UBSKM-Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“.
- BIÖG-Materialien „Trau dich!“.
- Plattform „Kinderschutz im Saarland“.
- Informationsstrategie entwerfen, um Gerüchten, Mythen und Legendenbildung entgegenzuwirken.
Ein Rehabilitationsverfahren für den Fall vorbereiten, dass sich der Verdacht als unrichtig erweist.
6 Ergänzende Hinweise
- Im Verdachtsfall Beobachtungen, Hinweise und Anzeichen dokumentieren.
- Präzise, objektiv und beschreibend dokumentieren; Aussagen möglichst wortwörtlich wiedergeben.
- Keine voreiligen Fehlinterpretationen.
- Dokumentation vertraulich behandeln und gesichert aufbewahren.
- Pädagogisches Personal durch Fachberatungsstellen beziehungsweise InsoFa zum Umgang mit dem Ereignis in der Klasse beraten lassen.
7 Strafverfolgungsbehörden
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Verpflichtung zur Anzeige, jedoch keine generelle Anzeigepflicht. Das Kindeswohl ist stets zu beachten.
- Zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung eine InsoFa hinzuziehen.
- Eltern kann gegebenenfalls empfohlen werden, Strafanzeige zu stellen.
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