Gefährdungsgrad II

Suizidäußerung und -ankündigung

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1 Grundsätzlich

Suizidankündigungen immer ernst nehmen. In lebensentscheidenden Akutsituationen Polizei über 110 und Rettungsdienst über 112 kontaktieren.
  • Fachlichen Rat einholen und eigene Kompetenzgrenzen beachten.
  • Gespräche, Maßnahmen und Vereinbarungen dokumentieren.

2 Eingreifen und Informationen sammeln

  • Betroffene Person möglichst nicht allein lassen und im Kontakt bleiben, bis fachliche Hilfe gesichert ist.
  • Ruhig und aufmerksam zuhören, Interesse zeigen und Probleme nicht bagatellisieren.
  • Offen nach Suizidgedanken, konkreten Vorstellungen und Vorbereitungen fragen.
  • Geduldig Gedanken anhören; keine vorschnellen Ratschläge geben.
  • Kein Versprechen über Geheimhaltung geben.
  • Hilfe anbieten und gegebenenfalls zu einer Beratungsstelle begleiten.

Hinweise auf eine ernstzunehmende Absicht

  • Konkrete, ernstgemeinte Aussagen, besonders bei länger anhaltender entsprechender Stimmung.
  • Konkretisierung von Ort, Zeitpunkt oder Mitteln, etwa Sammeln von Medikamenten.
  • Briefe, Texte oder Beiträge im Internet.
  • Glorifizierung suizidaler Vorbilder.

3 Opferhilfe und Maßnahmen

  • Gespräche führen und verbindliche Gesprächsangebote machen.
  • Gefährliche Gegenstände entfernen.
  • Geeignete Vertrauensperson einschalten, die ein Gespräch führt und die Gefahr einschätzt.
  • Erziehungsberechtigte in geeigneter Weise informieren und weiteres Vorgehen abstimmen.

4 Einbinden und informieren

  • Sofort: Erziehungsberechtigte.
  • Sofort: Schulleitung; sie informiert die Schulaufsicht.
  • Sofort: Schulpsychologischen Dienst.
  • In Abstimmung mit der betroffenen Person weitere Vertrauenspersonen in der Schule.
  • Mitschüler:innen mit engem Vertrauensverhältnis nicht mit zu viel Verantwortung belasten.
  • Auf Fachberatungsdienste, Fachberatungsstellen und lokale Psychiatrieeinrichtungen hinweisen.
  • Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Jugendamt nach § 4 KKG informieren.
  • Bei ärztlicher Hilfe Unfallanzeige bei der Unfallkasse Saarland.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Schulische Situation der betroffenen Person in den Blick nehmen und weitere Hilfen anbieten.
  • Auf außerschulische Beratungsstellen hinweisen und gegebenenfalls den Kontakt vermitteln.
  • Lehrkräfte für Warnsignale bei Schüler:innen und Kolleg:innen sensibilisieren.
  • Nach Abwesenheit die Reintegration in den Klassenverband vorbereiten und begleiten.

6 Ergänzende Hinweise

  • Siehe auch „Warnsignale Suizid“.
  • Eine Suiziddrohung liegt vor, wenn Vorbereitungen oder Handlungen so konkret sind, dass unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht. Beispiele sind das Horten von Tabletten oder der Besitz gefährlicher Gegenstände.

„Gefahr im Verzug“ bezeichnet eine Lage, in der ein erheblicher Schaden für bedeutende Rechtsgüter unmittelbar droht und das Eingreifen der eigentlich zuständigen Stelle nicht abgewartet werden kann. Nicht jede kritische Situation ist damit gleichzusetzen.

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