1 Grundsätze
- Eigen- und Fremdgefährdung verhindern.
- Deeskalierend auf die Person einwirken und Unterstützung durch weiteres Schulpersonal holen.
- Polizei über Notruf 110 verständigen.
Waffen und gefährliche Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, müssen grundsätzlich der Polizei übergeben werden. Eine Aufbewahrung in der Schule ist verboten.
2 Eingreifen und beenden
- Freiwillige Herausgabe ohne Eigen- oder Fremdgefährdung fordern; im Zweifel auf die Polizei warten.
- Gegenstand nach Möglichkeit an sich nehmen und außerhalb der Reichweite sicher bis zum Eintreffen der Polizei verwahren.
- Taschen und Kleidung bei Verdacht nur freiwillig und mit einer zweiten Person durchsuchen. Bei Weigerung Polizei abwarten.
- Bei Alarmierung freie Schultelefonnummer und Kontaktperson angeben und Erreichbarkeit sichern.
- Polizei informieren: Wer ruft an? Wo? Was ist passiert? Wer ist beteiligt? Verletzte oder Zeug:innen? Um welchen Gegenstand handelt es sich?
- Rückfragen abwarten und nicht selbst auflegen. Gegebenenfalls Rettungsdienst alarmieren.
Insbesondere bei Schusswaffen nicht an der Waffe hantieren. Möglichst nicht anfassen und ihren Zustand nicht verändern.
3 Opferhilfe und Maßnahmen
- Unbeteiligte und Zeug:innen aus dem Gefahrenbereich entfernen, beruhigen und nicht allein lassen.
- Betroffene erfassen und auf Unterstützungsangebote hinweisen.
- Faktenbasiert aufklären und Gerüchten entgegenwirken.
4 Informieren
- Schulleitung, Kollegium und Schulaufsicht, gegebenenfalls Notfallnummer.
- Erziehungsberechtigte der verdächtigen Person in geeigneter Form.
- Transparente Informationsstrategie anpassen.
- Bei Bedarf Schulpsychologischen Dienst.
- Unfallkasse Saarland, wenn kostenpflichtige ärztliche Behandlung erforderlich ist.
- Keine Information an Dritte wie die Presse.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
In einer Fallkonferenz:
- Ordnungsmaßnahmen mit pädagogischen Maßnahmen verbinden.
- Gespräch mit verdächtiger Person und Erziehungsberechtigten führen.
- Reintegration vorbereiten oder bei Schulausschluss Zukunftsperspektiven erarbeiten.
- Ereignis umfassend nachbereiten und Konsequenzen für künftige Fälle ableiten.
- Fortbildungen und Präventionsmaßnahmen einleiten.
6 Ergänzende Hinweise
- Tatausgleich und Wiedergutmachung berücksichtigen.
- Umfassendes Waffenverbot in die Schulordnung aufnehmen - auch für Spielzeugwaffen, Attrappen, Knallkörper, Messer und Gegenstände, die nicht nach dem Waffengesetz verboten sind.
Beispiele nach dem Waffengesetz
- Schusswaffen, Munition, Schusswaffenteile und Schalldämpfer.
- Hieb- und Stoßwaffen wie Dolche, Schwerter, Säbel, Bajonette oder Schlagstöcke.
- Faust-, Spring-, Fall- und Butterflymesser.
- Softair-, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
- Armbrüste, Pfeilabschussgeräte, Wurfsterne und Schlagringe.
- Präzisionsschleudern, Totschläger, Stahlruten, Nunchakus und Elektroschockgeräte.
- Gegenstände mit dem Anschein von Waffen.
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