Gefährdungsgrad II

Warnsignale Amok - Leaking

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Grundsatz

In begründeten Zweifelsfällen über die Gefahrenlage die zuständige Polizeidienststelle informieren. Bei unmittelbar drohender Gefahr Notruf 110 wählen.

1 Definition und Merkmale

Amoktaten sind beabsichtigte versuchte oder vollendete Mehrfachtötungen. In der Regel attackieren Einzeltäter:innen aus Wut, Hass oder Rache bestimmte oder willkürlich ausgewählte Opfer. Häufig geht der Tat ein langer Planungs- und Entwicklungsprozess voraus.

Schulamoktaten sind in Deutschland statistisch extrem selten, können aber opferreiche Ereignisse sein. Gewaltfantasien können sich im Verlauf einer persönlichen Krise zunehmend konkretisieren. Potenzielle Täter:innen ziehen sich möglicherweise zurück, fühlen sich gedemütigt oder nicht anerkannt und entwickeln einen „Tunnelblick“. Einzelne Merkmale allein erlauben keine Diagnose; entscheidend ist das Gesamtbild.

2 Bedeutung von Leaking-Signalen

„Leaking“ bedeutet, dass eine Person bewusst oder unbewusst Hinweise auf ihre Krise oder ein Gewaltvorhaben durchsickern lässt. Bekannte Amoktaten wurden zuvor angekündigt, Warnzeichen jedoch nicht immer erkannt.

Mögliche Formen

  • Explizite Drohungen oder Tatankündigungen.
  • Verschlüsselte Botschaften, etwa gewalthaltige Bilder, Aufsätze oder Gedichte.
  • Gewaltdarstellende Kommentare und Bilder in sozialen Netzwerken.
  • Auffällige Äußerungen gegenüber Mitschüler:innen.

Auffälligkeiten müssen geklärt werden. Gespräche mit Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Eltern, der betroffenen Person und Mitschüler:innen helfen, Krise und Ernsthaftigkeit einzuschätzen. Eine insoweit erfahrene Fachkraft kann pseudonymisiert beraten.

Besteht keine ernsthafte Gefahr, sind geeignete Hilfen für die persönliche Krise zu prüfen. Reichen schulische Mittel nicht aus oder wird Hilfe nicht angenommen, ist eine Information des Jugendamtes zu prüfen. Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen bleibt dabei maßgeblich.

3 Androhungen von Amokläufen

Nach öffentlich stark beachteten Taten treten vermehrt Nachahmungsankündigungen auf. Manche stammen von Trittbrettfahrer:innen ohne Realisierungsabsicht, andere Hinweise werden erst durch die erhöhte Aufmerksamkeit sichtbar. Das tatsächliche Risiko muss immer fallbezogen eingeschätzt werden.

4 Gefahrenbewertung und -prognose

Die erste Bewertung soll multiprofessionell erfolgen. Einzubeziehen sind Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, weitere Lehrkräfte und gegebenenfalls Mitarbeitende der Nachmittagsbetreuung. Mit Eltern muss, mit Mitschüler:innen kann gesprochen werden.

Orientierungsfragen

  • Wird die Person als isoliert, zurückgezogen oder als Einzelgänger:in wahrgenommen?
  • War sie wiederholt Ziel von Spott, Ausgrenzung oder Verfolgung?
  • Besteht eine Faszination für Waffen, Tod, Amok- oder Attentate?
  • Gibt es Zugang zu Waffen, etwa im Familienumfeld oder Schützenverein?
  • Sind Konflikte in der Schule oder Krisen im persönlichen Umfeld bekannt?
  • Gab es ein subjektiv massives Misserfolgserlebnis, etwa Zurückweisung oder Spott?
  • Fallen ein gewaltbezogener Auftritt oder ein Verfall des äußeren Erscheinungsbildes auf?

Informationen faktenorientiert einordnen, nicht anhand von Gerüchten oder Hypothesen. Drohungen sind im Kontext zu bewerten: Ist eine dauerhafte Schädigungsabsicht erkennbar oder hat sich die Person glaubwürdig distanziert?

5 Merkmale einer substanziellen Drohung

  • Die Drohung enthält konkrete Details oder einen Plan.
  • Sie wird bei verschiedenen Gelegenheiten oder gegenüber mehreren Personen wiederholt.
  • Vorbereitungen wie Opferlisten oder Waffenbeschaffung sind erkennbar.
  • Die Drohung ist plausibel umsetzbar und die Person dazu befähigt.
  • Es werden Mittäter:innen gesucht.
  • Mitschüler:innen werden aufgefordert, der Tat beizuwohnen.
  • Die Person hält die Tat für legitim und sieht keine alternative Lösung.

6 Einzuleitende Maßnahmen

Leaking-Signale erkennen und Realisierungsabsicht sowie -möglichkeiten einschätzen. Im Zweifel grundsätzlich die Polizei verständigen; das Fact Sheet „Androhung einer Amoktat“ dient als Handlungsempfehlung.

Schulische Maßnahmen sollen die Drohung als Ausdruck einer Krise verstehen und zugleich die Tat verhindern. Reine Bestrafung kann die Sicht der betroffenen Person weiter verengen. Entscheidend sind Kontakt, empathisches Zuhören, das Nachvollziehen subjektiver Gedanken und Gefühle sowie das gemeinsame Entwickeln alternativer Perspektiven.

7 Weiterführende Maßnahmen

Je nach Gefahrenprognose kommen in Abstimmung mit Schulaufsicht und Polizei unter anderem folgende Maßnahmen infrage:

  • Kein Schulbetrieb im Bedrohungszeitraum.
  • Schulbetrieb mit präsenten Lehrkräften und Polizei sowie Zutrittskontrollen.
  • Präsenz bereits in Schulbussen oder an Haltestellen.
  • Durchsuchungsmaßnahmen in der Schule, gegebenenfalls mit Polizeihunden.
  • Ergänzende Maßnahmen nach Schulgesetz oder Schulordnung.

Benachbarte Schulen sollen in Absprache mit der Polizei über wahrnehmbare Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, um Irritationen zu vermeiden.

8 Quellenhinweise

  • Projekt TARGET
  • Leaking-Projekt der Freien Universität Berlin, Scheithauer et al., 2007.
  • Handreichung „Krisenmanagement“ des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz.

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