Einordnung
Suizide beziehungsweise Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen kündigen sich in der Mehrzahl der Fälle direkt oder indirekt an. Nach dem Suizid einer Schülerin oder eines Schülers besteht zudem die Gefahr von Nachahmung.
Eine mögliche Suizidgefährdung zu erkennen, setzt persönlichen Kontakt oder eine Beziehung zur betroffenen Person voraus. Eltern, Lehrkräfte und Mitschüler:innen können Warnsignale daher häufig zuerst erkennen und Hilfsmaßnahmen anstoßen.
Eltern sollten ihre Sorgen und Auffälligkeiten mit Lehrkräften besprechen können. Lehrkräfte müssen Eltern informieren, wenn eine Schülerin oder ein Schüler verändert erscheint. Betroffene sollen auf Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden, etwa Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Erziehungsberatung, Hausärzt:innen sowie psychiatrische oder psychologische Praxen.
Gefährdete Schüler:innen vertrauen sich häufig zunächst Klassenkamerad:innen an. Diese müssen wissen, dass sie ein solches Geheimnis nicht für sich behalten dürfen und sich an Erwachsene oder Beratungsstellen wenden sollen.
Beobachtbare Warnsignale
- Verändertes Verhalten im Klassenraum oder auffällige Unaufmerksamkeit.
- Plötzlicher Leistungsabfall, Schulverweigerung oder Absentismus.
- Intensive Beschäftigung mit Tod oder Suizid, etwa in Musik, Zeichnungen oder Aufsätzen.
- Rückzug und Abbruch von Freundschaften.
- Deutlich sichtbare Vernachlässigung des Äußeren, etwa Körperhygiene oder Kleidung.
- Auffällige Müdigkeit infolge von Schlaflosigkeit.
- Starke Gewichtszu- oder -abnahme.
- Alarmierende Äußerungen, indirekt wie „Ich werde bald nicht mehr da sein“ oder eine direkte Suizidankündigung.
- Verschenken persönlicher Gegenstände oder Regelung persönlicher Angelegenheiten im Sinne einer Nachlasssorge.
- Abschiednehmen oder Sätze, die darauf hindeuten, dass man sich nicht wiedersehen wird.
- Nervöse Störungen wie Zittern, Schwitzen oder Kopfschmerzen.
Grundsatz
Situationen mit erhöhtem Suizidrisiko
- Nach Suizidversuchen oder Suizidabsichten naher Angehöriger oder Bezugspersonen, besonders bei Geschwistern und Freund:innen.
- Nach dem Miterleben eines Suizids oder suizidaler Handlungen im Umfeld sowie bei entsprechenden Medienerfahrungen.
- Bei Beschäftigung mit Suizidforen im Internet.
- Bei Planung hochgefährlicher Suizidhandlungen oder stark ausgeprägtem selbstverletzendem Verhalten.
- Bei einem früheren Suizidversuch.
- Bei konkreter Suizidplanung mit geringer Entdeckungswahrscheinlichkeit oder bewusster Geheimhaltung.
- Bei depressiven Reaktionen, Substanzmissbrauch sowie schweren psychischen oder körperlichen Störungen.
- Bei sozialer Isolation oder Zugehörigkeit zu einer besonders gefährdeten Randgruppe beziehungsweise Jugendkultur.
- Bei außergewöhnlichen familiären Belastungen oder traumatisierenden Lebensereignissen.
- Bei aktuellen Verlust-, Kränkungs- oder existenzbedrohenden Situationen.
- An potenziell riskanten Jahrestagen, etwa dem Todes- oder Suizidtag einer Bezugsperson.
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