Gefährdungsgrad III

Androhung einer Amoktat

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1 Reaktion

Amokandrohungen immer ernst nehmen. Bei unmittelbar drohender Gefahr Notruf 110 wählen.
  • Schulleitung informieren; sie bezieht gegebenenfalls das multiprofessionelle Team ein.
  • Schriftliche Quellen sichern: Screenshots erstellen, nichts löschen, Briefe oder Beiträge ausdrucken.
  • Mündliche Informationen sammeln und notieren.
  • Bei Telefonandrohung Nummer, Hintergrundgeräusche, Stimme, Geschlecht, Alter, Akzent, Dialekt und Besonderheiten der Sprache festhalten.

Der Polizei mitteilen

  • Womit, von wem, wann, wo und über welches Medium gedroht wird.
  • Was über die drohende Person bekannt ist und wem gedroht wird.
  • Ob Zugang zu Waffen besteht.
  • Welche Zeug:innen es gibt und wie sie erreichbar sind.

Rückfragen abwarten, nicht selbst auflegen. Freie Telefonnummer, Kontaktperson und Erreichbarkeit der Schule angeben.

2 Eingreifen und beenden

Weiteres Vorgehen in jedem Fall mit der Polizei abstimmen. Hinweise auf Ereignisse im Vorfeld und „Leaking-Signale“ bereithalten.

  • Eingänge in Absprache mit der Polizei verschließen und überwachen.
  • Unbekannte schulfremde Personen sofort ansprechen.
  • Ständige Erreichbarkeit einer verantwortlichen Person sicherstellen.
  • Benachbarte Schulen oder Einrichtungen informieren.
  • Kollegium und Schulpersonal laufend faktenbasiert informieren.

3 Einbinden und informieren

  • Schulpsychologischer Dienst.
  • Schulaufsicht; bei Nichterreichbarkeit Notfallnummer wählen.
  • Schulträger und Unfallkasse Saarland.
  • Kollegium, Schulpersonal beziehungsweise Betreuung und Schüler:innen.
  • Erziehungsberechtigte betroffener Schüler:innen und Elternvertretung.
  • Informationsstrategie entwickeln. Keine Informationen an Dritte oder die Presse; dies übernehmen die Strafverfolgungsbehörden.

4 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Transparent und faktenbasiert informieren, um Gerüchten und Bedrohungsängsten entgegenzuwirken.
  • Bedarf für notfallpsychologische Angebote erheben und mit Schulpsychologie und Unfallkasse organisieren.
  • Gesamtelternabend sowie eine Fallkonferenz mit Unterstützungssystemen organisieren.
  • Bei schulinternen Täter:innen: zeitnahes Gespräch, Tatausgleich, Wiedergutmachung und Reintegration; bei Schulausschluss Zukunftsperspektiven klären.
  • Wiederaufnahme des Unterrichts sorgfältig vorbereiten.
  • Betroffene auf weitere Hilfen hinweisen und Vertretungen an der Nachsorge beteiligen.
  • Notfall im multiprofessionellen Interventionsteam auswerten und Konsequenzen für das Krisenmanagement ableiten.

5 Ergänzende Hinweise

Alle Planungen müssen auch Pausen und Ganztagsbetreuung umfassen. Drohungen werden selten umgesetzt, müssen aber immer ernst genommen werden. Bei hinreichendem Verdacht Polizei und Schulpsychologie einbeziehen.

Mögliche Informationen für die Polizei

  • Identität, Beschreibung und Kontaktdaten der drohenden Person.
  • Familiensituation, Schulbesuch und soziale Beziehungen.
  • Frühere Gewalt- oder Polizeivorfälle, Drogenmissbrauch und Zugang zu Waffen.
  • Extreme Reaktionen auf empfundene Ungerechtigkeit.
  • Verluste, Demütigungen, Veränderungen in Persönlichkeit oder Leistung, sozialer Rückzug, Hoffnungslosigkeit oder Suizidgedanken.
  • Drohungen, Rechtfertigung von Gewalt oder Probehandlungen.

Nach einer Meldung kann die Polizei Maßnahmen wie Befragungen, Gefährderansprache, Kontakt zu Erziehungsberechtigten, Durchsuchungen und Sicherstellungen veranlassen.

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.