Gefährdungsgrad III

Selbsttötungsversuch

Aktuelle PDF-Fassung auf saarland.de öffnen

1 Sofortreaktion

Polizei über Notruf 110 alarmieren. Bei Verletzung zusätzlich Rettungsdienst 112 rufen.

Einweiser für Polizei und Rettungskräfte am Gebäudeeingang positionieren.

2 Eingreifen und beenden

Situation entschärfen und unter Umständen gefährliche Gegenstände entziehen, ohne sich selbst zu gefährden.

3 Opferhilfe und Maßnahmen

  • Erste Hilfe und Rettungsversuche leisten.
  • Betroffene Person möglichst nicht allein lassen.
  • Augenzeug:innen nicht allein lassen und gegebenenfalls ärztliche Betreuung sicherstellen.
  • Begleitung zu Erziehungsberechtigten, Ärzt:innen oder Beratungsstellen organisieren, möglichst durch eine vertraute Lehrkraft.
  • Umgehend fachliche Betreuung veranlassen und bis zu ihrem Eintreffen im Gespräch bleiben.

4 Einbinden und informieren

  • Schulpsychologischer Dienst und Unfallkasse Saarland.
  • Unterrichtende Lehrkraft, Kollegium und Schulpersonal.
  • Schulaufsicht; falls nicht erreichbar, Notfallnummer wählen.
  • Schulträger und Erziehungsberechtigte.
  • Informationsstrategie festlegen.

Keine Auskünfte an Dritte oder die Presse. Dafür sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Notfallpsychologische Betreuung ermöglichen, etwa Klassengespräche mit Schulpsycholog:innen.
  • Schüler:innen Einzelgespräche mit Fachleuten anbieten.
  • Psychologische Hilfe für Lehrkräfte betroffener Klassen anbieten.
  • Kriseninterventions- und Präventionsangebote nutzen.
  • Lehrkräfte anhand des Fact Sheets „Warnsignale Suizid“ sensibilisieren.

6 Ergänzende Hinweise

Die Gefahr der Nachahmung nach dem Suizid einer Schülerin oder eines Schülers stets ernst nehmen. Schüler:innen sollen wissen, dass sie eine ihnen anvertraute Suizidabsicht nicht geheim halten dürfen. Einen Todesfall verhindern zu helfen ist kein „Petzen“.

Geeignete Ansprechpersonen sind Vertrauenslehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Seelsorge, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie sowie die Ansprech- und Beschwerdestelle „Kinder- und Jugendschutz in Schulen“.

Für den Ernstfall ein örtlich angepasstes Notfallmanagement und eine klare Rollenverteilung vorbereiten.

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.