Gefährdungsgrad III

Suizid oder Tod in der Schule

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1 Sofortreaktion

Polizei über Notruf 110 alarmieren. Was ist geschehen und wer handelt oder handelte? Rückfragen abwarten und nicht selbst auflegen.

2 Eingreifen und beenden

  • Erste Hilfe und Rettungsversuche leisten.
  • Einweiser für Polizei und Rettungskräfte vor der Schule positionieren.
  • Fundort einer verstorbenen Person abschirmen, absperren und nichts verändern.
  • Nach Eintreffen übernimmt die Polizei die Leitung.

3 Opferhilfe und Maßnahmen

  • Polizei übermittelt die Todesnachricht und benachrichtigt Angehörige.
  • Personen für Beruhigung, Betreuung und Begleitung bestimmen.
  • Unbeteiligte Schüler:innen vom Ort fernhalten, schützen und beruhigen.
  • Augenzeug:innen beruhigen und nicht allein lassen.
  • Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland über Einsatzleitung, Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmieren.

4 Einbinden und informieren

  • Schulpsychologischer Dienst und Unfallkasse Saarland.
  • Unterrichtende Lehrkraft.
  • Unmittelbar betroffene Klasse nach Rücksprache mit Schulpsychologie; Klassenleitung und Schulleitung stimmen Zeitpunkt und Form ab.
  • Kollegium, Schulpersonal, Schulaufsicht und Schulträger.
  • Erziehungsberechtigte und Vertretungen.
  • Informationsstrategie festlegen.

Keine Auskünfte an Dritte oder die Presse. Dafür sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Notfallpsychologische Angebote für Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulpersonal und Erziehungsberechtigte organisieren.
  • Nachsorge eng mit Schulpsychologie und Unfallkasse abstimmen.
  • Information der betroffenen Klasse sorgfältig vorbereiten und Unterstützung für Pädagog:innen klären.
  • Räume für ungestörte Einzel- und Gruppengespräche festlegen.
  • Gesprächsgruppen anbieten; niemanden zum Sprechen zwingen und alternatives Unterrichtsangebot bereitstellen.
  • Gesamtelternabend und umgehend eine Fallkonferenz mit schulischen und außerschulischen Unterstützungssystemen organisieren.
  • Auf weitere Beratungs- und Therapieangebote hinweisen.
  • Lehrkräfte für Suizidgefahr und Nachahmungstendenzen sensibilisieren.
  • Psychologische Betreuung und Beratung für betroffene Lehrkräfte organisieren.
  • Eltern- und Schülervertretungen nach Möglichkeit an der Nachsorge beteiligen.

Trauerarbeit

  • Trauer oder Notfall altersgerecht im Unterricht aufgreifen - durch Gespräch, Zeichnen, Schreiben, Musik oder darstellende Methoden.
  • Symbolhandlungen wie Gedenkminute, Gang zum Todesort oder Kondolenzbuch organisieren.
  • Für ein bis zwei Wochen einen Erinnerungsort schaffen und den Platz der verstorbenen Person zunächst freilassen.
  • Teilnahme oder Mitwirkung an Trauerveranstaltungen mit den Hinterbliebenen abstimmen.

6 Ergänzende Hinweise

Nachahmungsgefahr stets ernst nehmen. Schüler:innen müssen wissen, dass sie anvertraute Suizidabsichten nicht geheim halten dürfen. Geeignete Ansprechpersonen sind Vertrauenslehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Seelsorge, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und die Beschwerdestelle „Kinder- und Jugendschutz in Schulen“.

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.